Die Beiersmann Verwaltungs GmbH und ihr Geschäftsführer Denis Behlmann müssen auf Anordnung der Finanzaufsicht BaFin, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln.
Die angeblich in Wuppertal ansässige Beiersmann Verwaltungs GmbH hat auf ihrer – inzwischen abgeschalteten – Website (beiersmann-verwaltungs-gmbh.com) Anlegerinnen und Anlegern Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten, die von ihr zurückgezahlt werden müssen.
Damit betreibt die Beiersmann Verwaltungs GmbH das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG)).
Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet die Beiersmann Verwaltungs GmbH und Denis Behlmann, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.
Plattform / Website
beiersmann-verwaltungs-gmbh.com