Die Finanzaufsicht BaFin hat der Green Technologies Group Ltd. am 18. Oktober 2023 untersagt, ihre Aktien öffentlich in Deutschland anzubieten.
Die Untersagung erfolgte, weil die Green Technologies Group Ltd. eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die BaFin hatte bereits am 11.08.2023 bekannt gemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht bestand, dass die betreffenden Wertpapiere der Green Technologies Group Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden.
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